Seite Details in Arbeit
Erweiterte Suche

Registrierte Benutzer
HINWEIS
Benutzername:

Passwort:

Beim nächsten Besuch automatisch anmelden?

» Password vergessen
» Registrierung
Sprungmarke







EAL, 0000
EAL, 0000
   Nächstes Bild:
EAL, BDA TB56 d, 0001

            

EAL, 0000
Beschreibung: So präsentiert sich die neue PGH, welche aus dem Zusammenschluß mehrerer, in der Handwerksrolle eingetragener Betriebe gebildet wurde. Das war dazumal eine noch recht neue Form des Genossenschaftlichen Eigentums an Produktionsmitteln; in späteren Jahren entfielen dann die Pünktchen. Ganz vereinzelt - das sei nur am Rande bemerkt - gab es auch die Abkürzung HPG für Handwerker-Produktions-Genossenschaft. PGH setzte sich durch weil es auch sinnvoller ist, kann doch einfach das entsprechende Gewerk als Name angehängt werden.
Tja, so war das damals...

Und nein, auch wenn es an anderer Stelle immer mal so behauptet wird: Die Bildung einer Genossenschaft, wie es nunmal auch eine PGH ist (oder war) ist weder eine Verstaatlichung noch eine Enteignung! Es galt zu allen Zeiten als ein Privileg, Mitglied einer PGH zu sein denn man war dann auch tatsächlicher Besitzer. Das Besitzrecht konnte zwar nicht physisch real ausgeübt werden, wurde aber regelmäßig monetär untermauert - sofern der Laden ordentlich lief! Der oder die Genossenschaftsanteile waren vererbbar - sie "verfielen" nicht einfach nach dem Ausscheiden eines Genossenschafters und dieser konnte sie auch nicht einfach aus dem Unternehmen herauslösen. Stattdessen konnte ein Familienmitglied an seinerstatt i ndie PGH eintreten; mit allen Rechten und Pflichten die aus dem betreffenden Anteil erwuchsen.

Wenn eine PGH wachsen wollte, dann lief das zuerst über mehr Arbeitskräfte. Da aber in einer Genossenschaft der Geschäftswert des Unternehmens an die bestehenden, bei Gründung oder späterer Kooptierung entstandenen Genossenschaftsanteile gebunden ist, konnte auch niemand Mitglied werden, der selbst nichts in den Betrieb einzubringen hatte. So kam es, daß eine PGH sowohl einen festen Stamm an Mitgliedern hatte und darüberhinaus noch einen weiteren Stamm an "normalen" Beschäftigten und zwar auf allen Ebenen. Diese Arbeitskräfte bekamen ganz normale Arbeitsverträge, die auf der Grundlage der Gesetze und Vorschriften der DDR basierten. Da waren also sowohl die Entlohnung als auch die Arbeitszeiten, Urlaub etc. "zum Schutze des Werktätigen Menschen" wie es so schön formuliert wurde, festgenagelt. Ein Angestellter konnt Überstunden machen, wenn er dazu bereit war - er konnte nicht dazu verdonnert werden, sofern es nicht eienr drohenden Gefahrenabwehr diente. Bei den Mitgliedern war das ein wenig anders. Sie waren im juristischen Sinne allesamt Unternehmer, weil sie Eigentümer waren und insofern gab es für diesen Personenkreis keine festgeschriebenen Arbeitszeiten u.ä. Das wurde in einer Betriebsordnung geregelt - irgendeinen Anhalt muß es schließlich geben. Wenigstesn in D. :-)

Genossenschaften gab es nicht nur im produzierenden Handwerk. Auch bei solchen Handwerksberufen wie z.B. Friseur hat es sehr viele PGHs gegeben. Im Handel und auch im Bankwesen waren Genossenschaften aus dem DDR-Alltag genausowenig wegzudenken wie z.B. bei der Personenbeförderung.

Es ist auch absolut falsch, wenn behauptet wird daß nach 72 alle Betriebe, also auch alle PGHs verstaatlicht worden seien. Das ist entweder eine böswillige Behauptung oder einfach nur dummes Geschwätz mangels Wissen bzw. weil es eben so "modern" ist.
An anderer Stelle wies ich bereits darauf hin, daß die PGH Elektromeß an ihrer Umwandlung in einen VEB maßgeblich selbst "Schuld" hatte, daß sie das sehenden Auges so hat vollziehen lassen. Was war die Ursache?

Elektromeß hatte sich über die Jahre vom individuellen Handwerksbetrieb mit Einzelfertigung über eine handwerklich produzierende Genossenschaft zu einem industriemäßig organisiertem und ebenso praktizierenden Unternehmen gewandelt. Eine serienmäßige Produktion von "immer gleichen Teilen, Baugruppen und Fertigwaren" ist nunmal inhaltlich nicht mit dem handwerklichen Status vereinbar. Das geht sowohl über die Definition des Handwerkers, als auch über die gesetzlichen Rahmenbedingungen (z.B. Besteuerung) weit hinaus.

Es waren also grundsätzlich andere Voraussetzungen, welche in diesen Fällen einen privaten oder genossenschaftlichen Produktionsbetrieb in eines staatlichen Industriebetrieb verwandelten. Eine Enteignung war es ganz sicher nicht, weder eine kalte noch gar eine entschädigungslose! Natürlich ist vieles was da gelaufen ist auch unter dem Einfluß einer staatstragenden Partei und deren Ideologie über die Bühne gegangen. Das aber hat wirklich niemanden überraschen können - anders also als das im ersten Nachkriegsdezennium ablief, wo auch gar manches Mal eine pure Denunziation dazu führte, daß Menschen um die Früchte ihres Schaffens gebracht worden sind, die das einfach so nicht verdient hatten. Solche Entartungen sind aber in JEDER Gesellschaft nachweisbar! Bekanntlich haben zumeist jene die am lautesten schreien auch am meisten zu verbergen.

Vermutlich ist Gerhard Israel auch nur Opfer einer gezielten Denunziation gewesen - wer will das schon heute so genau herausfinden wenn er nicht persönlich in die damalige Geschichte involviert war?



Text: MGW51
Schlüsselwörter: PGH, Handwerksordnung, VEB, Verstaatlichung, Enteignung, Steuerhinterziehung, Produktionsmittel
Datum: 14.10.2010 23:13
Hits: 1165
Downloads: 0
Bewertung: 0.00 (0 Stimme(n))
Dateigröße: 88.4 KB
Hinzugefügt von: MTG20


Autor: Kommentar:
Es wurden noch keine Kommentare abgegeben.



 


Layout & Design: Copyright © 2009 IG-FTF